Wird ein Mensch pflegebedürftig, ist das für die ganze Familie ein großer Einschnitt. Der Patient muss sich – vielleicht zum ersten Mal im Leben – damit auseinandersetzen, hilfsbedürftig zu sein. Er sorgt sich um seine Selbstbestimmung, möchte seinen Angehörigen nicht zur Last fallen und dennoch weiterhin ein möglichst gutes Leben führen. Andere Sorgen haben die Angehörigen: Kann ich meine Mutter, meinen Vater, meine Frau, meinen Mann angemessen unterstützen? Wie macht man das überhaupt, jemanden pflegen? Wo bekomme ich Hilfe?
In dieser Situation tut es gut, jemanden zur Unterstützung an seiner Seite zu haben, der sich auskennt und beraten kann. Der die nötigen Handgriffe kennt. Der tatkräftig, unkompliziert und mit großem Respekt vor der Würde des Pflegebedürftigen genau da einspringt, wo es nötig ist. Und der so den Alltag für alle leichter – und sogar vielleicht ein wenig angenehm macht.
Von unseren Leistungen profitiert nicht nur der Patient, sondern auch seine ganze Familie: Unsere Arbeit in den Bereichen Grundpflege, Haushalthilfe und medizinische Behandlungspflege sichert dem Pflegebedürftigen ein Stück Selbstbestimmung – und schenkt seinen Angehörigen ein wenig Freiraum zum Aufatmen. Gemeinsam schaffen wir es.
Grundpflege beinhaltet alle Leistungen in den Bereichen:
Ob Wohnungsreinigung, Einkaufen und Wäschewaschen – für Hauswirtschaftliche Dienstleistungen gibt es einen einheitlichen Leistungskatalog, den Sie gern anfordern können.
Sollten Sie einen Pflegegrad haben, so übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Grundpflege und Hauswirtschaft bis zu einem bestimmten Betrag.
Die Behandlungspflege beinhaltet folgende Leistungen:
Die Kosten trägt die Krankenkasse. Voraussetzung ist eine entsprechende Verordnung vom Arzt.
Wird ein Angehöriger zu Hause gepflegt, gibt es oft viele „Baustellen“, die die Familie in ihrem Alltag belasten. Zum Glück sind Sie nicht allein – holen Sie sich Hilfe!
Menschen mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf zusätzliche Unterstützung im Alltag. Hierfür erhalten Pflegebedürftige seit Januar 2017 einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 EUR. Erfragen Sie bei Ihrer Pflegekasse, ob Sie den Entlastungsbetrag bekommen, und lassen Sie sich im Alltag helfen – zum Beispiel von uns.
Nutzen Sie den Entlastungsbetrag für Hilfe bei der Haushaltsführung, für die Begleitung bei Arztbesuchen oder zur persönlichen Betreuung. Es gibt vielfältige Nutzungsmöglichkeiten.
Sie haben Fragen zu Entlastungsleistungen? Wir beraten Sie gern.
Die Pflege eines Familienmitglieds kann für die Angehörigen ein Vollzeitjob werden. Doch was, wenn der Pflegende selbst krank wird, Arztbesuche und Behördengänge machen muss oder einfach mal eine kurze Pause benötigt?
In diesem Fall kommen wir ins Spiel – als kurzfristige Vertretung im Rahmen der Verhinderungspflege. Sind Sie „verhindert“ und können Ihren Angehörigen nicht pflegen, springen wir für Sie ein und übernehmen alle notwendigen Tätigkeiten zur Pflege Ihres Angehörigen – von der Grundpflege über medizinische Versorgung bis zu Hauswirtschaftstätigkeiten.
Der Gesetzgeber schreibt hierfür bestimmte Bedingungen vor: So können Sie die Verhinderungspflege an bis zu 42 Tagen im Jahr in Anspruch nehmen, und die Pflegekasse zahlt in diesem Rahmen bis zu 1612 EUR für professionelle Pflege. Während der Verhinderungspflege wird kein Pflegegeld bezahlt. Nehmen Sie die Verhinderungspflege nur stundenweise in Anspruch, gelten diese Regeln jedoch nicht.
Sie sind nicht sicher, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen zum Beantragen von Verhinderungspflege erfüllen? Wir beraten Sie gern und unterstützen Sie bei den Formalitäten.
Neben der direkten Entlastung der Angehörigen in der Pflege bieten wir auch weiterführende Unterstützung für pflegende Angehörige an. Im Rahmen der Pflegeversicherung haben Sie die Möglichkeit, dafür individuelle Beratungen in Anspruch zu nehmen.
Diese umfassen: