Unsere Leistungen

Pflegebedürftige unterstützen,
Angehörige entlasten.
Von unseren Leistungen profitiert nicht nur der Klient, sondern auch seine ganze Familie: Unsere Arbeit in den Bereichen Grundpflege, Haushaltshilfe und medizinische Behandlungspflege sichert dem Pflegebedürftigen ein Stück Selbstbestimmung – und schenkt seinen Angehörigen ein wenig Freiraum zum Aufatmen.
Wir sind für Sie da! Um gemeinsam Ihre Versorgung zu planen, sind individuelle Absprachen Voraussetzung. Wir bieten Ihnen ein umfassendes Beratungsangebot. Sprechen Sie uns bitte an.
Grundpflege
Grundpflege beinhaltet alle Leistungen in den Bereichen:
- Körperpflege mit allen dazugehörigen Verrichtungen wie Hilfe beim An- und Auskleiden
- Hilfe beim Waschen oder Duschen
- Unterstützung bei der Zahn- und Haarpflege u.v.m.
- Hilfe bei Ausscheidungen wie Begleitung zur Toilette aber auch Unterstützung beim Wechseln des Inkontinenzmaterials
- Nahrungsaufnahme wie das mundgerechte Zerkleinern der Mahlzeiten oder das Reichen der Nahrung.


Hauswirtschaftliche Dienstleistungen
Wir übernehmen hauswirtschaftliche Dienstleistungen wie die tägliche Reinigung Ihrer Wohnung, Ihren Einkauf oder Ihre Wäscheversorgung. Gern leeren wir auch Ihren Briefkasten und Ihre Mülleimer.
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege beinhaltet folgende Leistungen:
- Anleitung bei der Krankenpflege
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Einlauf, Klistier, Klysma
- Infusionen, Wechseln und erneutes Aufhängen
- Inhalation
- Injektionen und Richten von Injektionen
- Katheter, Versorgung
- Krankenbeobachtung
- Medikamente verabreichen, richten
- Verbände u.v.m.
Die Kosten trägt die Krankenkasse. Voraussetzung ist eine entsprechende Verordnung vom Arzt.


Entlastungsleistungen
Menschen mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf zusätzliche Unterstützung im Alltag. Hierfür erhalten Pflegebedürftige seit Januar 2017 einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 EUR. Erfragen Sie bei Ihrer Pflegekasse, ob Sie den Entlastungsbetrag bekommen.
Nutzen Sie den Entlastungsbetrag für Hilfe bei der Haushaltsführung, für die Begleitung bei Arztbesuchen oder zur persönlichen Betreuung. Es gibt vielfältige Nutzungsmöglichkeiten.
Verhinderungspflege
Die Pflege eines Familienmitglieds kann für die Angehörigen ein Vollzeitjob werden. Doch was, wenn der Pflegende selbst krank wird, Arztbesuche und Behördengänge machen muss oder einfach mal eine kurze Pause benötigt?
In diesem Fall kommen wir ins Spiel – als kurzfristige Vertretung im Rahmen der Verhinderungspflege. Sind Sie „verhindert“ und können Ihren Angehörigen nicht pflegen, springen wir für Sie ein und übernehmen alle notwendigen Tätigkeiten zur Pflege Ihres Angehörigen – von der Grundpflege über medizinische Versorgung bis zu Hauswirtschaftstätigkeiten. Der Gesetzgeber schreibt hierfür bestimmte Bedingungen vor.
Sie sind nicht sicher, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen zum Beantragen von Verhinderungspflege erfüllen? Wir beraten Sie gern und unterstützen Sie bei den Formalitäten.


Beratung
Neben der direkten Entlastung der Angehörigen in der Pflege bieten wir auch weiterführende Unterstützung für pflegende Angehörige an. Im Rahmen der Pflegeversicherung haben Sie die Möglichkeit, dafür individuelle Beratungen in Anspruch zu nehmen.
Diese umfassen:
- Beratungsgespräch nach § 37 SGB XI (für Pflegegeldempfänger)
- individuelle Pflegeberatung nach § 45 SGB XI (Schulung & Beratung von pflegenden Angehörigen oder Mitpflegenden in der Häuslichkeit)